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   VG Ansbach, 15.10.2015 - AN 2 K 14.00199   

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https://dejure.org/2015,67138
VG Ansbach, 15.10.2015 - AN 2 K 14.00199 (https://dejure.org/2015,67138)
VG Ansbach, Entscheidung vom 15.10.2015 - AN 2 K 14.00199 (https://dejure.org/2015,67138)
VG Ansbach, Entscheidung vom 15. Oktober 2015 - AN 2 K 14.00199 (https://dejure.org/2015,67138)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rewis.io

    Verpflichtungsklage auf Anerkennung eines Abschlusszeugnisses als Fachhochschulreife

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 13.12.2011 - 1 C 14.10

    Zwingende Ausweisung; Ermessensausweisung; gerichtliche Aufklärungspflicht;

    Auszug aus VG Ansbach, 15.10.2015 - AN 2 K 14.00199
    Kommt es für die Frage der Rechtmäßigkeit einer Maßnahme auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung an, schließt § 114 Satz 2 VwGO, der analog für die Auslegung und Anwendung unbestimmter Rechtsbegriffe mit Beurteilungsspielräumen gilt (Kopp/Schenke, Kommentar, VwGO, § 114 Rn. 23, 49 m.w.N.), nicht aus, dass die Behörde eine Ermessensentscheidung erstmals im gerichtlichen Verfahren trifft und zur gerichtlichen Prüfung stellt (BVerwG, U.v. 13.12.2011 - 1 C 14/10).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.03.2012 - A 11 S 3070/11

    Abschiebungsschutz für afghanischen Staatsangehörigen bei Gefahr unmenschlicher

    Auszug aus VG Ansbach, 15.10.2015 - AN 2 K 14.00199
    VGH BW, U.v. 6.3.2012 - A 11 S 3070/11.
  • VGH Bayern, 24.01.2012 - 11 B 10.2421

    Hauptsacheerledigung; Kostenentscheidung; Einvernehmen der Genehmigungsbehörden;

    Auszug aus VG Ansbach, 15.10.2015 - AN 2 K 14.00199
    Das Gericht hält das in Ausübung dieses Beurteilungsspielraums erfolgte Nachschieben einer Einzelfallprüfung im Nachgang zur mündlichen Verhandlung jedenfalls im vorliegenden Fall für zulässig (offen gelassen von BayVGH, B.v. 24.1.2012 - 11 B 10.2421).
  • VG Schleswig, 02.08.1982 - 9 A 126/82
    Auszug aus VG Ansbach, 15.10.2015 - AN 2 K 14.00199
    Die Entscheidung, ob ein im Inland außerhalb des Hochschulbereichs erworbener Abschluss an einer den bayerischen Verhältnissen gleichwertigen Unterrichtseinrichtung, nach Durchlaufen eines gleichwertigen Bildungsgangs und unter gleichwertigen Leistungsanforderungen erworben wurde, obliegt der hierfür zuständigen Behörde, der insoweit ein Beurteilungsspielraum zusteht (Schleswig-Holsteinisches VG, U.v. 2.8.1982 - 9 A 126/82).
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